NaturFreunde Lorsch e.V.

- Berg frei -

Teilnahmekonditionen für Freizeiten, Ausbildungen und Trainingstermine:

Gerade, wenn wir in der Natur unbeschwerte Stunden verbringen wollen ist es sinnvoll "ein wenig Kleingedrucktes"  zu haben und zu kennen. Die Themen Sicherheit und Verlässlichkeit sind beim Natursport besonders wichtig, weil wir dabei nicht in einer Halle oder einem Stadion sind. Wir bewegen uns eher abseits und sind auf uns selbst und unser Können angewiesen. Dem dienen die folgenden Zeilen.


Anmeldung:

Als Anmeldung gilt nur der rechtzeitige Eingang des jeweils ausgewiesenen Anmeldebetrages auf dem Konto der NaturFreunde Lorsch e. V. bei der


Volksbank Südhessen - Darmstadt eG

Bankverbindung bitte ggfls. per Email erfragen.


in Verbindung mit der schriftlichen Anmeldung. Schriftliche Anmeldungen ohne gleichzeitige Überweisung des Anzahlungsbetrages bzw. des gesamten Betrages erlangen keine Gültigkeit. Keine Schecks und keine Barzahlungen! Bei Reisen werden Anmeldungen nur bis zu 30 Tage vor dem Reisetermin angenommen. Später eintreffende Anmeldungen können gemeinhin nicht mehr berücksichtigt werden; im Falle freier Plätze nur gegen Aufschlag! Der Gesamtteilnehmerbeitrag ist spätestens zu dem jeweils aufgeführten Zahlungstermin fällig! Mit der Anmeldung werden die Teilnahmekonditionen anerkannt.


Leistungsumfang:

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen gesonderten Ausschreibung. (Falls nicht bekannt bitte anfordern!) Wir weisen darauf hin, dass unsere Veranstaltungen grundsätzlich nicht barrierefrei sind. Dies gilt besonders für alle Veranstaltungen bei denen Kajaks eingesetzt werden.


Haftung:

Der Veranstalter und seine Helfer werden von den Teilnehmern bzw. deren Erziehungsberechtigten, mit der Anmeldung von jeder Haftung befreit. Versicherungsschutz besteht in eingeschränktem Rahmen durch die Vereinshaftpflicht- und Vereinsunfallversicherung der Bundesgruppe der NaturFreunde Deutschlands, Warschauer Str. 58a/59a, 10243 Berlin. In gesonderten Fällen wird durch den Veranstalter u. U. eine Gruppenversicherung abgeschlossen. (Aus der gesonderten Ausschreibung zu ersehen bzw. zu erfragen).


Anmerkung:

Wir empfehlen bei Reisen und Sportveranstaltungen den Abschluß von entsprechenden Versicherungen wie z. B. Reiseausfall-, Reisekranken-, Reiseunfall- und Haftpflichtversicherung bzw. die Überprüfung des bereits vorhandenen Versicherungsschutzes.


Mündliche Nebenabreden:

Erlangen nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vom Veranstalter bestätigt werden.


Rücktritt:

Sofern nicht anders aufgeführt behalten wir bei Rücktritt bsi zu 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 40% des Anmeldebetrages für den uns entstandenen Aufwand ein. Bei Rücktritt vom 29. bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn behalten wir den Anmeldebetrag ein. Bei Rücktritt nach dem 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist 70% des Teilnehmerbetrages fällig.


Veranstalter:

Sind die NaturFreunde Lorsch e. V., es sei denn ein anderer Veranstalter ist in der Ausschreibung ausgewiesen.


Annullierung:

Wir behalten uns vor, eine Veranstaltung bis zum Tag vor dem genannten Termin zu annullieren. Z. B. wegen dem Aufall von Trainern, Teamern, Betreuern, höherer Gewalt, Krieg oder dem Nichterreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl. In diesem Fall werden die geleisteten Teilnehmerbeiträge vollständig zurückgezahlt. Schadens- und Ersatzforderungen, aus welchen Gründen auch immer können gegen den Veranstalter bzw. die NaturFreunde Lorsch e. V. nicht nahmhaft gemacht werden.


Anmerkung:

Bei einigen Sportveranstaltungen erwarten wir, als Voraussetzung zur Teilnahme, den Nachweis besonderer Fertigkeiten oder Kursteilnahmen wie z. B. Schwimmerzeugnisse etc. Über die Teilnhame bzw. Nichtteilnahme entscheidet allein der jeweilige Trainer bzw. Kursleiter in eigenem sachgemäßen Ermessen.


Anmeldebetrag:

Bei Teilnehmerbeiträgen unter 150,- € 100%. Bei Teilnehmerbeiträgen über 150,- € gemäß jeweiliger Ausschreibung.

Mitglieder der NaturFreunde erhalten in der Regel mindestens 20% günstigere Teilnahmebeiträge als Nichtmitglieder.


Pflichten der Teilnehmer/innen/n:

1) Wir erwarten von allen Teilnehmer/innen/n,  dass sie mit dazu beitragen, dass die Veranstaltungen und Trainingstermine erfolgreich verlaufen. Das beinhaltet insbesondere die Beachtung der Anweisungen der Trainer oder Leiter. Ferner die Beachtung ökologischer Verhaltensweisen in der Natur.

2) In Einzelfällen kann es vorkommen, dass auf Grund (der Erwartung) extremer klimatischer Verhältnisse (Trockenheit, Starkregenfälle, Überschwemmung, Blitzschlag, Glatteis oder Schnee, etc.) die Durchführung eines Lehrgangs, Kurses oder einer Freizeit während der Durchführung geändert oder abgesagt werden muss. In diesem Fall erwarten wir Akzeptanz von Seiten der Teilnehmer/innen/n!

3) Das gesamte vereinseigene Material ist schonend und pfleglich zu behandeln. Anderenfalls ist im Schadens- oder Verlustfall Ersatz zu leisten. Dies gilt auch für Material und Einrichtungsgegenstände anderer NaturFreundegruppen (z. B. NaturFreundehaus).

4)Fühlt sich ein/e Teilnehmer/inn körperlich unwohl oder sogar krank, dann hat er/sie den jeweiligen Trainer oder Leiter unverzüglich darüber zu informieren!

5) Bei sportlichen Veranstaltungen gilt: Jede/r Teilnehmer/in kontrolliert sein Sportgerät zusätzlich selbst. Bei Beschädigungen teilt er diese dem Trainer bzw. Leiter unverzüglich mit. Bei der Nutzung von eigenem (privatem) Sportgerät ist der Nutzer selbst für dessen Tauglichkeit verantwortlich.

6) Teilnehmer an unseren Veranstaltungen erklären sich grundsätzlich damit einverstanden, dass Fotos auf denen sie abgebildet sind im Rahmen unserer Vereinsarbeit veröffentlicht werden können. Sofern sie dem widersprechen wollen ist eine schriftliche Benachrichtigung an den Vorsitzenden erforderlich.